KEIN ZUTRITT ZUM FESTIVALGELÄNDE UNTER 16!
FÜR 16-18 JÄHRIGE ZUTRITT NUR MIT AUSWEIS!
Es gelten die gesetzlichen Jugenschutzbestimmungen.
Das bedeutet für Euch, dass Jugendliche unter 16 NUR mit einem Erziehungsberechtigten aufs Gelände dürfen.
Jugendliche von 16-18 Jahren dürfen bis 24.00 Uhr das Festival besuchen.
Ausnahme ist, wenn die Aufsicht auf einen Volljährigen durch die Erziehungsberechtigten übertragen wurde. Ein entsprechdes Formular findet Ihr hier zum Download. Die Aufsichtperson ist voll verantwortlich und haftet für den Minderjährigen! Die Aufsicht kann jeweils nur für einen Minderjährigen übernommen werden.
Achtung! Ausweise unbedingt mitnehmen, wir sammeln diese während des Aufentahlts ein. Auch die Ausweise der Aufsichtspersonen!
Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 ist verboten, ebenso der Ausschank branntweinhaltiger Getränke an Jugendliche unter 18!
Wer Alkohol an Jugendliche weitergibt wird des Festivals verwiesen!
Weitere Infos zum Thema Jugendschutz
- Jugendschutzgesetz Flyer PDF (219 KB)
- Jugendschutz: Wir halten uns daran - Plakat PDF (1,2 MB)
- Jugendschutz: Wir halten uns daran - Flyer PDF (493 KB)

